Die/der Jugendliche muss volljährig sei, oder es muss die Zustimmung der sorgeberechtigten Person vorliegen. In der Regel werden die jungen Erwachsenen von den Fachdiensten des Jugendamtes / des Sozialbürgerhauses vermittelt und nach Vorstellung beim Fachpersonal der Wohngruppen aufgenommen.
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