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Die Aufnahme der Bewohner erfolgt durch Vermittlung entsprechender Fachdienste (Sozialer Beratungsdienst, Streetwork, Krankenhaussozialdienst u.a.), ebenso durch Eigenvorstellung. Dem Kostenträger werden ein anspruchsbegründender Bericht sowie ein ärztliches Gutachten vorgelegt. Die Kostenzusicherung des überörtlichen Sozialhilfeträgers zum Antrag auf Sozialhilfe und die Anerkennung eines ärztlichen Gutachtens führen zur dauerhaften Aufnahme.
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