Die Aufnahme der Klienten erfolgt nach Vermittlung entsprechender Fachdienste (Sozialer Beratungsdienst, Streetwork, Krankenhaussozialdienst u.a.), oder durch Eigeninitiative. Dem Kostenträger werden ein Bericht, der den Anspruch auf die Hilfe begründet, sowie ein ärztliches Gutachten vorgelegt. Die Kostenzusicherung des überörtlichen Sozialhilfeträgers zum Antrag auf Sozialhilfe und die Anerkennung eines ärztlichen Gutachtens führen zur dauerhaften Aufnahme der Klienten.
|