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Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme der Jugendlichen erfolgt nach Vermittlung entsprechender Fachdienste (Jugendamt, Beratungsdienste, Streetwork, Jugendpsychiatrie) oder durch Eigeninitiative. Die Notlage ist alleinige Voraussetzung für die Aufnahme und wird während des Aufnahmeprozedere sorgfältig geprüft.