| Räumlichkeiten Im Untergeschoss befinden sich Lager und Waschraum. Im Erdgeschoss sind das Büro der SozialpädagogInnen, drei Bewohnerzimmer, die Küche und das Bad untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich eine weitere Bewohnerküche, ein Badezimmer und vier Bewohnerzimmer. Das Anwesen ist umgeben von einem großem Garten mit Fischteich und einer lauschigen Grillecke. Personal Zwei SozialpädagogInnen und eine zusätzliche Kraft auf Minijobbasis. Arbeitsziele Die Einrichtung Sumpfmeise will Jugendliche dazu befähigen, einer Ausbildung nachzugehen oder einen Schulabschluss zu absolvieren. Dafür stehen individuell abgestimmte Programme und Gruppenaktivitäten auf dem Plan. Die Jugendlichen werden in ihrer Entwicklung und Reifung ihrer Persönlichkeit gefördert, auch durch das Erlernen gegenseitiger Rücksichtnahme im engen partnerschaftlichen Zusammenleben. Sie sollen ihre Sozialkompetenz verbessern und solidarisches Handeln lernen.
Die Sumpfmeise ist eingebunden in das System der freien und öffentlichen Jugendhilfe und kooperiert mit Ausbildungsbetrieben und Schulen sowie anderen Fachdiensten.
Finanzierung und rechtliche Voraussetzung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Tagesentgeltes. Die Leistungen werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 13 Abs. 3, Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbracht.
Die Wohngemeinschaft Sumpfmeise bietet acht Jugendlichen ein eigenes Zimmer in einem großen freistehenden Haus mit Garten. Das Anwesen wird von der Unterkunftsverwaltung des Amtes für Wohnen und Migration verwaltet. Aufgenommen werden Jugendliche zwischen 17 (in Ausnahmefällen) und 21 Jahren nach Vermittlung durch das Stadtjugendamt oder das zuständige Sozialbürgerhaus und nach Aushändigung der Nutzungsvereinbarung durch das Wohnungsamt (Amt für Wohnen und Migration).
Was wir leisten:Die Jugendlichen wohnen in sechs möblierten Einzel- und ein Doppelzimmern. Der Sanitärbereich wird gemeinschaftlich genutzt. Allen Bewohnern stehen folgende Angebote zur Verfügung:
- Betreuung und Beratung durch Sozialpädagogen und ständige Erreichbarkeit der Betreuer
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, ggf. die Begleitung dorthin
- Beratung bei familiären Angelegenheiten
- Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Beantragung von öffentlich gefördertem Wohnraum
- Hilfe beim Ein- und Auszug
- Nachbetreuung nach Umzug in die „eigenen vier Wände“
- Stärkung der Alltagskompetenz, besonders im Hinblick auf die Fähigkeit zur Selbstversorgung
- Ausstattung mit Kleidung
- Taschengeld
- Vermittlung von Kontakten zu Fachberatungsstellen (z. B. Drogen- oder Schwangerschaftsberatungsstelle)
- Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder nach einer geeigneten Schule
- Betreuung am Ausbildungsplatz und in der Schule
- Freizeitangebote um sportlichen und kulturellen Bereich sowie mehrtägige Fahrten
Die/der Jugendliche muss volljährig sein, oder es muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen. Es werden nur Personen aufgenommen, die mindestens drei Jahre in München gemeldet sind oder die vor einem stationären Aufenthalt (Jugendhilfe, Krankenhaus oder Strafvollzug) außerhalb Münchens vorher in der Landeshauptstadt polizeilich gemeldet waren.
In der Regel werden die Jugendlichen von Fachdiensten (Jugendamt, Beratungsdienste, Streetwork, Amt für Wohnen und Migration) vermittelt. Nach der Zustimmung des Jugendamtes und mit der Aushändigung des Nutzungsvertrages (Mietvertrag) durch das Wohnungsamt (Amt für Wohnen und Migration) kann die/der Jugendliche einziehen.
Sozialpädagogisch betreute WohngemeinschaftSumpfmeisenweg 5 81249 München Tel. 089-8642990 Fax. 089-89058297
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Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Mitarbeiter/in: Katja Graf und Thomas Schlotterbeck
MVV-Fahrplanauskunft
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