Wohngruppen Unbegleitete Flüchtlinge
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Örtlichkeiten

Ramersdorf

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15 Jugendliche (ab 16 Jahren) können in unsere Wohngruppen in Ramersdorf aufgenommen werden.

Die Wohngruppen verfügen jeweils über ein geräumiges Bad/DuscheWC. Die großen Wohnküchen bieten ausreichend Platz für Geselligkeit, man kann sich bei Bedarf aber auch „aus dem Weg gehen“.

Die hochwertige Ausstattung der Wohngruppen, sowie viel Tageslicht sorgen für ein angenehmes Wohnambiente.ramersd1






 

 

Obergiesing

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In der Wohngruppe Obergiesing sind die Bewohner im Erdgeschoss in fünf Einzelzimmern untergebracht.

Es stehen ihnen eine Gemeinschaftsküche, ein separates WC und ein Bad in dem hochwertig sanierten Altbau (Baujahr 1903) zur Verfügung.deisenh2


 

 

 

 

 

 

 

Haidhausen

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In der Wohngruppe in Haidhausen, ebenfalls im Erdgeschoss eines Altbaus aus der Gründerzeit situiert, bewohnen sechs Jugendliche drei geräumige Doppelzimmer.

Der Sanitärbereich umfasst zwei Duschen, WC und Pissoir. Neben einer großen Wohnküche/ Gemeinschaftsraum befindet sich das Büro der Betreuer/innen für alle drei Flüchtlingseinrichtungen.

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Teamraum und Büro werden von einem großen Oberlicht mit Tageslicht durchflutet.

Die Bewohnerzimmer, Küche und Flur wirken mit fast vier Metern Deckenhöhe licht und geräumig. Außerdem können es sich Bewohner und Betreuer/innen im Hinterhof gemütlich machen.



Personal

SozialpädagogInnen
Erzieher
Leitung/Verwaltung
Haustechnischer- und wirtschaftlicher Dienst

Arbeitsziele

Die Betreuer(inn)en der Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wollen Jugendliche in unsere Gesellschaft integrieren. Sie sollen zunächst befähigt werden, sich in der deutschen Sprache zu verständigen, einen Schulabschluss zu absolvieren und einer Ausbildung/ Arbeit nachzugehen. Individuell abgestimmte Förderung und Gruppenaktivitäten ergänzen sich. Die Jugendlichen sollen entsprechend ihrer Entwicklung und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände ihrer bisherigen Lebensbedingungen und ihrer Herkunft in dem schwierigen Adaptionsprozess begleitet, unterstützt und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefördert werden. Dabei sollen sie die Werte und Normen unserer Gesellschaft kennen und achten lernen, ohne die eigene Kultur zu verleugnen. Die unterschiedlichen ethnischen und religiösen Zugehörigkeiten der Bewohner dürfen einem friedlichen Miteinander nicht entgegenstehen. Daher sind unsere Bemühungen darauf konzentriert, Toleranz und Respekt vor der Kultur des anderen als tragenden Wert der Wohngruppe und des politischen Gemeinwesen zu vermitteln.

Die Wohngruppe für unbegleitete Flüchtlinge ist eingebunden in das System der freien und öffentlichen Jugendhilfe und kooperiert mit dem Stadtjugendamt München, Team unbegleitete Flüchtlinge, sowie Ausbildungsbetrieben, Schulen, Sprachprojekten und anderen Fachdiensten.

Finanzierung


Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Tagesentgelte. Die Leistungen werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 34, 13, Abs. 3  Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbracht.

Die Wohngemeinschaften für unbegleitete Flüchtlinge bieten 26 Jugendlichen Wohnraum in 15 Einzel- und fünf Doppelzimmern in vier Wohnungen. Aufgenommen werden, gemäß der Entgeltvereinbarung, Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, die ohne Familie nach Deutschland gekommen sind, nach Vermittlung durch das Stadtjugendamt - Team unbegleitete Flüchtlinge.

Leistungen

  • Versorgung mit Wohnraum
  • Betreuung und Beratung durch Sozialpädagogen und ständige Erreichbarkeit der Betreuer
  • Krisenintervention
  • Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, ggf. Begeleitung zum Arzt oder in die Klinik
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden, ggf. die Begleitung dorthin
  • Stärkung der Alltagskompetenz, besonders im Hinblick auf die Fähigkeit zur Selbstversorgung und Einhaltung von Hygienestandards
  • Ausstattung mit Kleidung, Auszahlung von Taschengeld
  • Vermittlung von Kontakten zu Fachberatungsstellen
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Schule bzw. einem Deutschkurs, nach einem Praktikumsplatz oder nach einer Beschäftigung
  • Freizeitangebote im sportlichen und kulturellen Bereich sowie mehrtägige Fahrten
  • Nachhilfe bzw. Hausaufgabenbetreuung in der Einrichtung
  • Psycho-soziale Betreuung
  • Gespräche, ggf. auch mittels Dolmetschern

Aufnahmebedingungen

Die Jugendlichen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und unbegleitete Flüchtlinge im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes sein. Ein vorheriges Clearing und eine gesundheitliche Erstuntersuchung durch die Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern gehen einer Aufnahme stets voraus. Die Jugendlichen werden von den zuständigen Fachdiensten vermittelt.

Kontakt

Aus Sicherheitsgründen wird auf die Nennung der Örtlichkeiten verzichtet.

Büro der Mitarbeiter/innen
Tel./Fax.  089-45 222 888
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