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FinanzierungFinanzierung und rechtliche Voraussetzungen Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Das Einkommen der Bewohner ist gemäß den Richtlinien des SGB XII einzusetzen. ARO 66 ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 53 SGB XII. Wer bei uns wohntAufgenommen werden volljährige wohnungslose Männer (in Ausnahmefällen auch Paare), die einzeln oder kumulativ folgende Probleme aufweisen:
Jeder Bewohner lebt in einem möblierten Zimmer mit Dusche und WC und nutzt eine Gemeinschaftsküche. Ihm stehen folgende Angebote zur Verfügung:
AufnahmebedingungenDie Aufnahme der Klienten erfolgt nach Vermittlung entsprechender Fachdienste (Sozialer Beratungsdienst, Streetwork, Krankenhaussozialdienst u.a.), oder durch Eigeninitiative. Dem Kostenträger werden ein Bericht, der den Anspruch auf die Hilfe begründet, sowie ein ärztliches Gutachten vorgelegt. Die Kostenzusicherung des überörtlichen Sozialhilfeträgers zum Antrag auf Sozialhilfe und die Anerkennung eines ärztlichen Gutachtens führen zur dauerhaften Aufnahme der Klienten. AdresseWohnprojekt ARO 66 Albert-Roßhaupter Straße 66 81369 München Tel. 089-50073013 Fax. 089-50073022 Leitung: Barbara Burger E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. EntwicklungDie Entstehungsgeschichte des Wohnprojektes ARO 66Anfang des Jahres 2003 hatten wir intensiv an einem Konzept für eine stationäre Einrichtung gearbeitet, in der wohnungslose Menschen mit massiven psychischen Störungen und/oder einer Alkoholsuchtproblematik einen Platz finden sollten, an dem sie zur Ruhe kommen können und wo sie die für sie notwendige Unterstützung erhalten. Am 28. Mai 2003 gab die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ein positives Votum zum geplanten Wohnprojekt unseres Vereines ab und schon wenige Tage später, am 3. Juni 2003, informierte uns das Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München darüber, dass in der Albert-Roßhaupter-Straße ein Grundstück, das einer Baufirma gehöre, zur Verfügung stehe. Dort könnten wir evtl. unser Wohnprojekt realisieren. Nachdem wir uns mit der Baufirma Riebel verständigt hatten, präzisierten wir im Folgenden gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern die Leistungsbeschreibung und das Konzept für die geplante Einrichtung. Am 9. Juli 2003 gab dann das Amt für Wohnen und Migration ein positives Votum zum geplanten Wohnprojekt ab. Kurz darauf stimmten die weiteren, mit dem Projekt befassten Gremien, diesem ebenfalls zu. Anschließend planten wir gemeinsam mit dem Sozialreferat, dem Kommunalreferat und dem Eigentümer das weitere Vorgehen und bereits am 11. Aug. 2003 legte das Bewertungsamt des Kommunalreferates der Landeshauptstadt das Bewertungsgutachten zum „Wohnprojekt ARO 66“ vor, in dem die Miete für dieses Projekt festgelegt wurde. Im September 2003 einigten wir uns mit dem Eigentümer unter Beteiligung desSozialreferates und des Kommunalreferates auf einen Mietvertrag, für den die Landeshauptstadt München – überzeugt von der Notwendigkeit des Wohnprojektes – eine Mieteintrittsbürgschaft übernahm. Am 25. Sept. 2003 bestätigte die Bezirksarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Träger in Oberbayern den Bedarf für die von uns geplante Einrichtung und am 20. November beschloss die Stadtratsvollversammlung der Landeshauptstadt München die Eintrittsbürgschaft für den Mietvertrag. Nach Genehmigung des Bauantrages fand am 24. März 2004 die feierliche Grundsteinlegung für das Wohnprojekt statt und schon am 24. August 2004 nach zügiger Erstellung des Rohbaus das Richtfest. Am 17. Januar 2005 war es nach Fertigstellung des Innenausbaus dann so weit: Die ersten Bewohner konnten in das Haus an der Albert-Roßhaupter-Str. 66 einziehen! |




